Die in der Straßenverkehrsordnung enthaltene "Winterreifen-Regelung" steht momentan auf dem Prüfstand. Denn das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der entsprechende Paragraf (§ 2 Absatz 3a StVO) zu unpräzise formuliert und somit verfassungswidrig ist. Ab morgen werden sich die Verkehrsminister der Bundesländer bei ihrer Konferenz in Thüringen daher mit der Bestimmung auseinandersetzen.
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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die gesetzliche Regelung über die Winterreifenpflicht für verfassungswidrig erklärt. Nach Mitteilung der D.A.S. erläuterte das Gericht, dass die entsprechende Vorschrift zu unbestimmt sei und der Bürger ihr nicht genau entnehmen könne, wann er welche Reifen zu benutzen habe.
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Die Rechtslage in Deutschland bezüglich der Verwendung von Winterreifen ist nicht ganz klar und viele Fahrzeughalter sind verunsichert. Gibt es nun eine Winterreifenpflicht oder nicht?
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