Gibt es eine Winterreifenpflicht
Die Rechtslage in Deutschland bezüglich der Verwendung von Winterreifen ist nicht ganz klar und viele Fahrzeughalter sind verunsichert. Gibt es nun eine Winterreifenpflicht oder nicht?
Kann man sich wegen fehlender Winterreifen ein Protokoll einhandeln? Was sagt die Versicherung im Schadensfall?
Zunächst einmal gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Jahre 2006 hat der Gesetzgeber jedoch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgenommen und eine situationsbedingte Winterreifenpflicht ergänzt. Diese besagt, dass die Fahrzeugbesitzer verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge den Wetterverhältnissen anzupassen.
In Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
Wird diese Vorschrift nicht befolgt, so kann der Fahrer mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft werden. Kommt es zu einem Unfall, steigt die Strafe auf 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
Mit dieser Vorschrift möchte der Gesetzgeber die Autofahrer in Deutschland zu mehr Sicherheit zwingen. Dass Winterreifen bei den hiesigen klimatischen Verhältnissen ein wichtiger Sicherheitsfaktor sind, steht außer Frage. Deshalb weigern sich auch die Kfz-Versicherungen, bei Nichtverwendung von Winterreifen im Schadensfall einzuspringen.
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Das ist doch alles ein Witz. Die Formulierung der Gesetzeslage versteht doch wahrscheinlich nicht mal der, der sich das Ding ausgedacht hat. Ein Witz eben.